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   BVerwG, 29.07.1980 - 1 WB 155.79   

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https://dejure.org/1980,4362
BVerwG, 29.07.1980 - 1 WB 155.79 (https://dejure.org/1980,4362)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1980 - 1 WB 155.79 (https://dejure.org/1980,4362)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1980 - 1 WB 155.79 (https://dejure.org/1980,4362)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 1 WB 155.79
    Bindungswillen zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft und von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (BVerwGE 53, 163, 166) [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74].
  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 41.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Materielle Rechtskraft - Zweitbescheid

    Den von ihm gegen den ablehnenden Bescheid des BMVg gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluß vom 29. Juli 1980 als unbegründet zurück (1 WB 155/79).

    Einer erneuten Entscheidung stehe auch die Rechtskraft des Beschlusses des Senats vom 29. Juli 1980 (1 WB 155/79) nicht entgegen.

    Im übrigen könne der Antragsteller im Hinblick auf die Rechtskraft des Beschlusses vom 29. Juli 1980 (1 WB 155/79) in diesem Verfahren nur auf eine nach diesem Zeitpunkt eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage abstellen.

    Im übrigen wird zur Darstellung des Sachverhalts ergänzend auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 29. Juli 1980 (1 WB 155/79), auf den Inhalt der dem Senat vorliegenden Akten und die Schriftsätze der Beteiligten Bezug genommen.

    Der form- und fristgerecht gestellte Antrag ist nur zulässig, soweit die Rechtskraft des Beschlusses des Senats vom 29. Juli 1980 - 1 WB 155/79 - nicht entgegensteht (vgl. § 121 VwGO und BVerwGE 33, 228).

  • BVerwG, 10.08.1982 - 1 WB 154.80

    Rechtsmittel

    Er richtete sich ursprünglich gegen eine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, nämlich gegen die endgültige Entscheidung des BMVg, den Antragsteller nicht der von ihm angestrebten Verwendung auf einem mit A 16 ausgewiesenen Dienstposten zuzuführen (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. Juli 1980 - 1 WB 155/79).
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